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   OLG Frankfurt, 13.03.2014 - 4 W 12/14   

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https://dejure.org/2014,9249
OLG Frankfurt, 13.03.2014 - 4 W 12/14 (https://dejure.org/2014,9249)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.03.2014 - 4 W 12/14 (https://dejure.org/2014,9249)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. März 2014 - 4 W 12/14 (https://dejure.org/2014,9249)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 111b StPO, § 917 Abs 1 ZPO
    Kein Arrestgrund nach § 917 I ZPO bei drohender Gläubigerkonkurrenz in Bezug auf beschlagnahmte Vermögenswerte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Anordnung eines dinglichen Arrestes gem. § 917 Abs. 1 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 111b; ZPO § 917 Abs. 1
    Voraussetzungen eines dinglichen Arrestes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.04.2000 - IX ZR 442/98

    Arrestpfändung des durch eine Straftat Verletzten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2014 - 4 W 12/14
    Das Antragsverfahren nach den § 111 g Abs. 2 und § 111 h Abs. 2 StPO ist lediglich deshalb erforderlich, weil sich dem Titel häufig nicht entnehmen lässt, ob der titulierte Anspruch aus der Tat herrührt, derentwegen die Beschlagnahme erfolgt ist (BGHZ 144, 185 = NJW 2000, 2027 unter B. I. 1. a) aa), Rz. 13).

    Denn für das Verhältnis der nach den §§ 111 g Abs. 2, 111 h Abs. 2 StPO zugelassenen Geschädigten untereinander gilt das Prioritätsprinzip (BGHZ 144, 185 = NJW 2000, 2027, Rz. 21 m.w.N.).

  • BGH, 19.10.1995 - IX ZR 82/94

    Zulässigkeit einer Anschlußrevision nach Teilannahme der (Haupt-)Revision;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2014 - 4 W 12/14
    Nach der überzeugenden, im Urteil vom 19.10.1995 (IX ZR 82/94, BGHZ 131, 96 = NJW 1996, 25 unter II. 2.d) entwickelten Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs stellt es keinen Arrestgrund dar, wenn die Gefahr besteht, dass bei insgesamt nicht ausreichender Vermögensmasse des Schuldners andere Gläubiger dem Arrestantragssteller zuvor kommen könnten.
  • BGH, 24.03.1983 - III ZR 116/82

    Annahme oder Nichtannahme einer Revision hinsichtlich grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2014 - 4 W 12/14
    Indes kommt es auch hier auf die konkreten Umstände an (vgl. BGH WM 1983, 614; BGH WM 1975, 641; Zöller/Vollkommer, ZPO, 30. Aufl., § 917 Rz. 6 m.w.N.).
  • BGH, 11.03.1975 - VI ZR 231/72

    Schadensersatzpflicht - Rechtsanwalt - Dinglicher Arrest - Auftragsausführung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2014 - 4 W 12/14
    Indes kommt es auch hier auf die konkreten Umstände an (vgl. BGH WM 1983, 614; BGH WM 1975, 641; Zöller/Vollkommer, ZPO, 30. Aufl., § 917 Rz. 6 m.w.N.).
  • OLG Köln, 23.07.2014 - 18 W 44/14

    Sicherung von Schadensersatzansprüchen wegen Kapitalanlagebetruges durch Erlass

    Der 4. Zivilsenat des OLG Frankfurt/Main (Beschluss vom 13.3.2014 - 4 W 12/14 -, zitiert nach juris) ordnet die Beschlagnahme im Wege der Rückgewinnungshilfe nach §§ 111b ff. StPO dem Problembereich des Gläubigerwettlaufs zu, verneint mit Blick hierauf den Arrestgrund und öffnet den Weg zu dessen Bejahung alleine für nicht beschlagnahmte Vermögenswerte.
  • OLG Köln, 23.07.2014 - 18 W 45/14

    Sicherung von Schadensersatzansprüchen wegen Kapitalanlagebetruges durch Erlass

    Der 4. Zivilsenat des OLG Frankfurt/Main (Beschluss vom 13.3.2014 - 4 W 12/14 -, zitiert nach juris) ordnet die Beschlagnahme im Wege der Rückgewinnungshilfe nach §§ 111b ff. StPO dem Problembereich des Gläubigerwettlaufs zu, verneint mit Blick hierauf den Arrestgrund und öffnet den Weg zu dessen Bejahung alleine für nicht beschlagnahmte Vermögenswerte.
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